Der Pfarrgemeinderat (PGR)

Die Gremien der Pfarrgemeinde sind der Pfarrgemeinderat (PGR) und der Kirchenvorstand (KV)

Entsprechend der Satzung ist der Pfarrgemeinderat in der Gemeinde als Pastoralrat und als Organ des Laienapostolats tätig. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Aufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder beschließend mitzuwirken.

Als Pastoralrat hat der Pfarrgemeinderat den Pfarrer zu beraten und zu unterstützen. Dies gilt besonders in den Bereichen, in denen der Pfarrer als der vom Erzbischof entsandte Seelsorger und Leiter der Gemeinde besondere Verantwortung trägt:
– für die Einheit der Gemeinde sowie die Einheit mit dem Erzbischof und damit mit der Weltkirche;
– für die rechte Verkündigung der Heilsbotschaft;
– für die Feier der Liturgie und der Sakramente;
– für die Bemühungen um die Einheit der Christen und die Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften.

Am 23. und 24. November 2019 fanden zuletzt Wahlen für den Pfarrgemeinderat statt.

Folgende Personen wurden in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt:

  • Rita Bienek (Vorstand)
  • Constance Haferung
  • Franziska Ring
  • Anna Kaminska-Glück (Vorstand)
  • Georg Richter
  • Detlef Schengber (Vorsitzender)
  • Gabriele Schenk
  • Olaf Wawrzik

“geborene Mitglieder” sind:

  • der jeweilige Ortspfarrer
  • ein eventueller Gemeindereferent oder in Vertretung der Pfarrsekretär Herr Dyrba
  • ein Jugendvertreter (in der Regel einer der aktiven Jugendsprecher)
  • ein oder zwei zusätzliche Sitze, der vom Pfarrer berufen werden kann, ab 2019 Jan Burmeister

Die Sitzungen des PGR sind in der Regel öffentlich, wenn nicht etwas anderes festgelegt wird.

Informationen des PGR liegen in einem geschützten Bereich.